BImSchG-Genehmigungsverfahren
Wir steuern Ihr Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von der Antragsstellung über das Behördenengineering bis zum finalen Bescheid – rechtssicher und effizient.
Was ist ein BImSchG-Genehmigungsverfahren?
Das BImSchG-Genehmigungsverfahren ist der gesetzlich vorgeschriebene Prozess zur Prüfung und Zulassung von Industrie- und Energieinfrastruktur-Projekten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen. Ziel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es, Mensch und Umwelt vor diesen Einwirkungen zu schützen und deren Entstehung vorzubeugen. Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens ist die Voraussetzung für den Bau und den Betrieb der Anlage.
Rechtliche & technische Grundlagen
Unsere Arbeit im Genehmigungsmanagement nach BImSchG basiert auf einem komplexen Gefüge aus Gesetzen, Verordnungen und technischen Anleitungen.
Das zentrale Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Es regelt die Genehmigungspflicht, die Anforderungen an Anlagen und die Überwachung.
Diese Verordnung (4. BImSchV) listet detailliert alle Anlagentypen auf, die ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG erfordern und ordnet sie dem förmlichen oder vereinfachten Verfahren zu.
Die 9. BImSchV definiert die formalen und inhaltlichen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren selbst, insbesondere den notwendigen Inhalt der Antragsunterlagen.
Diese Verwaltungsvorschriften konkretisieren die Anforderungen des BImSchG durch verbindliche Immissions- und Emissionswerte und sind de facto Gesetz.
Für Vorhaben mit potenziell erheblichen Umweltauswirkungen schreibt dieses Gesetz eine systematische und frühzeitige Prüfung der Umweltfolgen vor, die in das BImSchG-Verfahren integriert wird.
Unsere Leistungen im BImSchG-Verfahren
Wir übernehmen als Ihr zentraler Partner die vollständige Koordination und Steuerung Ihres Genehmigungsverfahrens und entlasten Sie vollumfänglich in allen strategischen und operativen Phasen.
Standortanalyse & Antragsstrategie
Wir analysieren Ihr Vorhaben, prüfen die Genehmigungsfähigkeit und definieren gemeinsam mit Ihnen die optimale Antragsstrategie für einen reibungslosen Ablauf.
Erstellung der Antragsunterlagen
Erstellung und Zusammenstellung aller für das BImSchG-Genehmigungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen gemäß 9. BImSchV, inklusive Pläne, Beschreibungen und Formulare.
Behörden- & Stakeholdermanagement
Wir steuern die Kommunikation mit allen beteiligten Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und koordinieren die Zuarbeit von externen Fachgutachtern.
Begleitung des Anhörungsverfahrens
Fachliche Begleitung während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen, systematische Bearbeitung von Einwendungen und professionelle Vertretung beim Erörterungstermin.
Prüfung des Genehmigungsbescheids
Sorgfältige und detaillierte juristische sowie technische Prüfung des Genehmigungsbescheids auf Konformität mit dem Antrag, Rechtmäßigkeit und Umsetzbarkeit der Nebenbestimmungen.
Umsetzung & Inbetriebnahme
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der im Bescheid festgelegten Auflagen und Nebenbestimmungen und managen die erforderlichen Anzeigen bis zur Inbetriebnahme der Anlage.
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Der Weg zur Genehmigung in 4 Phasen
Ein strukturiertes Vorgehen ist entscheidend für den Erfolg und die Dauer von Genehmigungsverfahren. Wir führen Sie zielgerichtet durch den gesamten Prozess.
- 011. Vorbereitung & Scoping
Analyse des Vorhabens, Klärung des Verfahrenstyps (förmlich/vereinfacht) und frühzeitige Antragskonferenz mit der Behörde zur Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping).
- 022. Antragerstellung & Einreichung
Koordination der Fachgutachter und Erstellung der vollständigen, genehmigungsfähigen Antragsunterlagen. Form- und fristgerechte Einreichung bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde.
- 033. Verfahrensbegleitung
Aktive Begleitung des behördlichen Prüfprozesses, Steuerung der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Anhörungsverfahrens sowie Management von Nachforderungen.
- 044. Genehmigung & Umsetzung
Nach Erhalt des positiven Bescheids prüfen wir diesen eingehend. Anschließend unterstützen wir Sie bei der Erfüllung von Auflagen bis zur Anzeige der Inbetriebnahme.
Häufige Fragen zum BImSchG-Verfahren
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