Genehmigungsmanagement für Energie & Industrie

BImSchG-Genehmigungsverfahren

Wir steuern Ihr Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von der Antragsstellung über das Behördenengineering bis zum finalen Bescheid – rechtssicher und effizient.

Bundesweit tätig Erfahrenes Ingenieur-Team Behörden- und Fachgutachter-Netzwerk Aus einer Hand
Kompetenz im Immissionsschutzrecht
Schnittstellenkoordination TÖB
Effiziente Behördenkommunikation
Termin- & Kostensicherheit
Für Industrie & Erneuerbare Energien
Grundlagen

Was ist ein BImSchG-Genehmigungsverfahren?

Das BImSchG-Genehmigungsverfahren ist der gesetzlich vorgeschriebene Prozess zur Prüfung und Zulassung von Industrie- und Energieinfrastruktur-Projekten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen. Ziel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es, Mensch und Umwelt vor diesen Einwirkungen zu schützen und deren Entstehung vorzubeugen. Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens ist die Voraussetzung für den Bau und den Betrieb der Anlage.

Schutz- und Vorsorgeprinzip
Er dient dem Schutz von Mensch, Tier, Pflanze und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) und der Vorsorge gegen deren Entstehung.
Genehmigungspflicht für Anlagen
Anlagen, die nach Art und Umfang in der 4. Verordnung zum BImSchG (4. BImSchV) gelistet sind, benötigen vor ihrer Errichtung und ihrem Betrieb zwingend eine solche Genehmigung.
Einheitliche & gebündelte Genehmigung
Die erteilte Genehmigung bündelt die meisten anderen erforderlichen Erlaubnisse, wie z.B. die Baugenehmigung, und vereinfacht so das Verfahren für den Antragsteller (Konzentrationswirkung).
Rechtsgrundlagen

Rechtliche & technische Grundlagen

Unsere Arbeit im Genehmigungsmanagement nach BImSchG basiert auf einem komplexen Gefüge aus Gesetzen, Verordnungen und technischen Anleitungen.

BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das zentrale Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Es regelt die Genehmigungspflicht, die Anforderungen an Anlagen und die Überwachung.

4. BImSchV
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Diese Verordnung (4. BImSchV) listet detailliert alle Anlagentypen auf, die ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG erfordern und ordnet sie dem förmlichen oder vereinfachten Verfahren zu.

9. BImSchV
Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Die 9. BImSchV definiert die formalen und inhaltlichen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren selbst, insbesondere den notwendigen Inhalt der Antragsunterlagen.

TA Luft / TA Lärm
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft / zum Schutz gegen Lärm

Diese Verwaltungsvorschriften konkretisieren die Anforderungen des BImSchG durch verbindliche Immissions- und Emissionswerte und sind de facto Gesetz.

UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Für Vorhaben mit potenziell erheblichen Umweltauswirkungen schreibt dieses Gesetz eine systematische und frühzeitige Prüfung der Umweltfolgen vor, die in das BImSchG-Verfahren integriert wird.

Leistungen

Unsere Leistungen im BImSchG-Verfahren

Wir übernehmen als Ihr zentraler Partner die vollständige Koordination und Steuerung Ihres Genehmigungsverfahrens und entlasten Sie vollumfänglich in allen strategischen und operativen Phasen.

Standortanalyse & Antragsstrategie

Wir analysieren Ihr Vorhaben, prüfen die Genehmigungsfähigkeit und definieren gemeinsam mit Ihnen die optimale Antragsstrategie für einen reibungslosen Ablauf.

Erstellung der Antragsunterlagen

Erstellung und Zusammenstellung aller für das BImSchG-Genehmigungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen gemäß 9. BImSchV, inklusive Pläne, Beschreibungen und Formulare.

Behörden- & Stakeholdermanagement

Wir steuern die Kommunikation mit allen beteiligten Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und koordinieren die Zuarbeit von externen Fachgutachtern.

Begleitung des Anhörungsverfahrens

Fachliche Begleitung während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen, systematische Bearbeitung von Einwendungen und professionelle Vertretung beim Erörterungstermin.

Prüfung des Genehmigungsbescheids

Sorgfältige und detaillierte juristische sowie technische Prüfung des Genehmigungsbescheids auf Konformität mit dem Antrag, Rechtmäßigkeit und Umsetzbarkeit der Nebenbestimmungen.

Umsetzung & Inbetriebnahme

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der im Bescheid festgelegten Auflagen und Nebenbestimmungen und managen die erforderlichen Anzeigen bis zur Inbetriebnahme der Anlage.

Kostenloses Erstgespräch

Sprechen Sie mit unseren Experten — unverbindlich.

100% kostenlos · Antwort unter 24 Stunden · Diskret & bundesweit.

Vorgehen

Der Weg zur Genehmigung in 4 Phasen

Ein strukturiertes Vorgehen ist entscheidend für den Erfolg und die Dauer von Genehmigungsverfahren. Wir führen Sie zielgerichtet durch den gesamten Prozess.

  1. 01
    1. Vorbereitung & Scoping

    Analyse des Vorhabens, Klärung des Verfahrenstyps (förmlich/vereinfacht) und frühzeitige Antragskonferenz mit der Behörde zur Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping).

  2. 02
    2. Antragerstellung & Einreichung

    Koordination der Fachgutachter und Erstellung der vollständigen, genehmigungsfähigen Antragsunterlagen. Form- und fristgerechte Einreichung bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde.

  3. 03
    3. Verfahrensbegleitung

    Aktive Begleitung des behördlichen Prüfprozesses, Steuerung der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Anhörungsverfahrens sowie Management von Nachforderungen.

  4. 04
    4. Genehmigung & Umsetzung

    Nach Erhalt des positiven Bescheids prüfen wir diesen eingehend. Anschließend unterstützen wir Sie bei der Erfüllung von Auflagen bis zur Anzeige der Inbetriebnahme.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum BImSchG-Verfahren

Das förmliche Verfahren nach § 10 BImSchG ist für Anlagen mit erheblichem Umwelteinflusspotenzial vorgesehen und schließt eine Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend ein. Das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG gilt für Anlagen mit geringerem Gefährdungspotenzial und verzichtet auf die formale Öffentlichkeitsbeteiligung.
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